Klären von Musikrechten für Werbung und Film

© Markus Spiske / Unsplash
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Das Klären von Musikrechten für Film und Werbung ist ein vielschichtiges Feld. Es umfasst alle Schritte, die für die kommerzielle Nutzung von Musik in Werbung, (Spiel)-Film, Theater & Bühne, Events oder in Telefonwarteschleifen notwendig sind. Ich finde den jeweiligen Rechteinhaber der Musik und kläre die Musikrechte für Ihre Kampagne mit den Originalberechtigten (Labels, Musikverlage). Ob für eine multinationale TV-Kampagne oder „nur“ für eine interne Nutzung oder einen Imagefilm für Ihr Unternehmen.

Ob für Künstler wie Mariah Carey, Cro, Deichkind, Depeche Mode, Ed Sheeran, Tom Odell, Muse, The Gossip, Neneh Cherry, Thomas D., Junip, Milow, Tears ForFears, LEA oder für einen aufstrebenden neuen Act, mit dem Sie gemeinsam in einer Markenpartnerschaft wachsen. Erfahrungswissen, gute Kontakte zu allen Musikverlagen und -labels, rechtliches Know-how und eine versierte Verhandlungsführung sind für einen erfolgreichen und belastbaren Vertragsabschluss daher unverzichtbar und sind Ihr Kostenvorteil.


Klären von Musikrechten – Inhalte und Vorgehensweise

Welche Rechte muss man einkaufen?

In aller Regel sind zwei Nutzungsrechte für kommerzielle Nutzung von Musik zu erwerben: 

1) durch das Label (auch Plattenfirma genannt) als Verwerter und Verbreiter der Tonaufnahme (Masterrecht) und 

2) durch den Musikverlag als Verwerter und Verbreiter des Werkes (Textdichtung und Komposition).

Aufgrund des Künstlerpersönlichkeitsrechts sind die Interpreten für die Masteraufnahme und die Textdichter und Komponisten für das Werk die eigentlichen Entscheider für die tatsächliche Freigabe.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für die Lizenzierung sind aufgrund des Künstlerpersönlichkeitsrechts immer individuell und ergeben sich aus verschiedenen Parametern wie den Medien, dem Rechteset und auch der Marke selbst, die den Song erwerben möchte.

Für welche Nutzungsarten findet der Rechteeinkauf statt?

Meine Leistungen beinhalten die Rechteklärung für:

✓ klassische Werbekampagnen (TV, online, Social Media, Hörfunk)
✓ Verwendung von Musik auf Websites (z. B. für Tutorials)
✓ GEMA-Vergütung für Social Media-Kampagnen (z.B. auf YouTube)
✓ Telefonwarteschleifen
✓ (Spiel)-Filme
✓ Veranstaltungen
✓ Videospiele
✓ Merchandise-Produkte
✓ Download-Shops & Streaming-Services