Wie es sich für ein Amt gehört, biete ich für Sie auch die Erledigung und Kontrolle von Pflichten an, die sich aus dem Abschluss eines Lizenzvertrages ergeben, wie zum Beispiel:
- das fristgerechte Ausüben verhandelter Optionen, wie z.B. eine Laufzeitverlängerung
- die Registrierung des lizenzierten Musikwerkes bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft (z.B. der GEMA)
- die Vermittlung zwischen den jeweiligen Einkaufs-, bzw. Finanzabteilungen der beteiligten Unternehmen